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Allgemeine Leihbedingungen
der Herbert Geissler GmbH (nachfolgend "Leihgeber" genannt)
an den "Leihnehmer"

 

  1. Bestellprozess: Die Produkt-Darstellungen auf der Webseite sind freibleibend. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar. Bestellungen können nur von registrierten Kunden aufgegeben werden.

    Der Bestellprozess läuft wie folgt ab:

    • Registrierung / Anlegen eines Kundenprofils unter http://zeiss-testprodukte.geissler-service.de.
    • Auswahl der gewünschten Ware im Bereich der registrierten Nutzer.
    • Auswahl des Liefer-/Abholtermins auf der Produktdetailseite.
    • Hinzufügen der gewünschten Ware in den Warenkorb.
    • Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse, Eingabe des Kreditkartendetails zur Bezahlung der Servicegebühr.
    • Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein unverbindliches Angebot auf Vertragsabschluss ab.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail.
  2. Der Leihgeber überlässt dem Leihnehmer die in der Leihauftragsbestätigung aufgeführten Geräte leihweise zum Zwecke eines Produkttests für den vereinbarten Leihzeitraum. Der Leihzeitraum ist in der Auftragsbestätigung genannt.
    Der erste Tag des Leihzeitraumes ist der Versandtag, also Zeitpunkt der Übergabe des Leihgeber an DHL. Der letzte Tag des Leihzeitraumes ist der Tag, an dem die Sendung zurück beim Leihgeber eintrifft.

  3. Der Leihnehmer muss die Vollständigket der Sendung sofort nach Erhalt prüfen, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

  4. Der Leihgegenstand befindet sich zum Zeitpunkt der Übergabe in einem einwandfreien technischen Zustand. Die Leihgeräte sind während des Transportes vom Leihgeber mit einer Transportversicherung versichert. Ab der Annahme der Sendung durch den Leihnehmer, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes auf den Leihnehmer über. Bei der Rücksendung findet der Gefahrenübergang bei Übergabe des Paketes an DHL (Unterschrift) statt.

  5. Der Leihnehmer verpflichtet sich, die überlassenen Geräte sorgfältig zu behandeln und ausschließlich zu dem festgelegten Zweck eines sach- und fachgerechten Produkttests zu nutzen.

  6. Die Produktleihe erfolgt ausschließlich zu privaten Zwecken.

  7. Eine Weitergabe der Geräte an Dritte ist ausgeschlossen.

  8. Bei sämtlichen Beschädigungen sowie Verlust, Diebstahl oder fehlenden Teilen der ausgeliehenen Geräte muss der Leihnehmer unaufgefordert und unverzüglich die Beschädigung schriftlich an den Leihgeber melden (per E-Mail ausreichend). Im Fall eines Diebstahls ist zudem eine polizeiliche Anzeige erforderlich.

    Normale Nutzungsspuren zählen nicht als Schäden. Diese werden bei Rückgabe erfasst, jedoch nicht als Schaden gewertet. Dazu zählen geringfügige Kratzer. Wir stellen hierfür keine Kosten in Rechnung. Dem Leihnehmer ist es nicht gestattet, Reparaturen an den Leihgeräten selbst oder durch dritte vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

    Sollten die Geräte aufgrund einer Verletzung der o.g. Sorgfaltspflichten durch den Kunden zerstört oder in einer Art beschädigt werden, welche die Funktion oder Qualität beeinträchtigt, hat der Kunde die Kosten für die Reparatur oder Neuherstellung des Gerätes/der Geräte zu tragen.

  9. Jegliche Haftung vom Leihgeber für Schäden, die dem Leihnehmer durch die Benutzung des Gerätes/der Geräte entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nur dann nicht, wenn der Schaden von Geissler vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

  10. Der Leihnehmer wird den Leihgeber von allen Schadensersatzforderungen Dritter freistellen, die sich im Zusammenhang mit einer unerlaubten Überlassung der Geräte ergeben, es sei denn, Geissler hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

  11. Der Leihnehmer ist verpflichtet, die Geräte derart zu handhaben und aufzubewahren, dass von ihnen keine Gefahr für Dritte ausgeht.

  12. Der Leihnehmer ist verpflichtet, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung der Geräte verbunden sind, zu beachten und zu erfüllen. Der Leihnehmer stellt den Leihgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung an den Leihgeber gestellt werden.

  13. Mit Ablauf der Leihfrist ist das Leihprodukt unaufgefordert und unverzüglich an die folgende Adresse zurückzusenden. Hierfür geht Ihnen mit der Lieferung ein kostenloses Rücksendeetikett zu.

    Herbert Geissler GmbH
    Lichtensteinstraße 75
    72770 Reutlingen-Gönningen
    Germany

  14. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Der Leihgeber behält sich vor, dem Leihnehmer die verliehenen Geräte zum Zeitwert in Rechnung zu stellen, sofern die Geräte nicht zum vereinbarten Termin an die oben genannte Adresse zurückgesandt wurden. Der Leihnehmer stimmt zu, dass er in diesem Fall die Ware für den zum Zeitpunkt geltenden Restwert käuflich erwirbt. Hierzu wird das hinterlegte Zahlungsmittel, das zur Bezahlung der Servicepauschale eingesetzt wurde, verwendet. Die Ware bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Leihgebers.

  15. Sollten irgendwelche Bestimmungen dieser Leihbedingung nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingung nicht berührt. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Leihbedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gültig.

Stand August 2021